Verbindliche Dienstgrundsätze
Allgemeines Verhalten
Grundlegende Verhaltens-, Integritäts- und Dienststandards für alle Angehörigen des LSPD
Jeder Angehörige des Los Santos Police Department
repräsentiert während seines Dienstes die Behörde.
Von jedem Officer werden professionelles Auftreten, angemessene Zurückhaltung, Integrität, Kollegialität sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit den übertragenen Befugnissen erwartet.
Von jedem Officer werden professionelles Auftreten, angemessene Zurückhaltung, Integrität, Kollegialität sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit den übertragenen Befugnissen erwartet.
01 Integrität & professionelles Auftreten +
- Jegliche Form von Korruption ist strengstens untersagt.
- Jegliche Art von Respektlosigkeit, Beleidigung oder unangemessenem Verhalten gegenüber Zivilisten oder Kollegen ist untersagt.
- Zivilisten sind unabhängig von ihrem Verhalten sachlich und professionell zu behandeln.
- Provokationen durch Zivilisten rechtfertigen kein unangemessenes Verhalten eines Officers.
- Festgenommene, kontrollierte oder beschuldigte Personen dürfen nicht absichtlich provoziert, erniedrigt oder unnötig bloßgestellt werden.
- Nach Abschluss eines Einsatzes ist weiterhin auf professionelles Verhalten zu achten. Täter oder festgenommene Personen dürfen nicht verspottet oder provoziert werden.
- Ein Officer repräsentiert während seines Dienstes jederzeit das Los Santos Police Department und hat sich entsprechend professionell zu verhalten.
02 Kollegen, Ränge & Befehlskette +
- Gewalt gegen Kollegen, einschließlich des grundlosen Einsatzes von Taser, Schlagstock oder anderen Zwangsmitteln, ist strengstens untersagt.
- Beförderungen und Degradierungen sind zu akzeptieren. Das wiederholte Fordern, Betteln oder Drängen nach einer Beförderung ist untersagt.
- Kollegen sind in Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu unterstützen. Das absichtliche Zurücklassen eines Kollegen ohne zwingenden Grund ist untersagt.
- Neue Officers und Anwärter sind respektvoll zu behandeln und angemessen in den Dienstbetrieb einzuweisen.
- Ranghöhere Officers haben gegenüber rangniedrigeren Kollegen eine besondere Vorbildfunktion.
- Ein Dienstrang darf nicht dazu verwendet werden, Kollegen grundlos zu benachteiligen, zu schikanieren oder persönliche Interessen durchzusetzen.
- Dienstliche Anweisungen eines zuständigen Vorgesetzten oder Einsatzleiters sind zu befolgen, sofern diese nicht offensichtlich rechtswidrig sind.
- Während laufender Einsätze sind Diskussionen über Entscheidungen des Einsatzleiters zu vermeiden. Unstimmigkeiten sind nach Beendigung der Einsatzlage intern zu klären.
- Bei Unsicherheiten bezüglich einer Maßnahme ist nach Möglichkeit Rücksprache mit einem ranghöheren Officer oder zuständigen Vorgesetzten zu halten.
03 Einsatzverhalten, Zwangsmittel & Waffen +
- Jeder Officer handelt nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kommunikation und Deeskalation haben grundsätzlich Vorrang vor dem Einsatz von Zwangsmitteln.
- Der Einsatz einer Schusswaffe stellt stets das letzte geeignete Mittel dar.
- Dienstwaffen dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet werden.
- Unnötiges Ziehen, Zielen oder Herumspielen mit Waffen ist untersagt.
- Maßnahmen gegenüber Zivilisten müssen jederzeit angemessen, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
- Polizeiliche Befugnisse dürfen niemals aus persönlichen Gründen, zur Einschüchterung oder zur eigenen Bereicherung eingesetzt werden.
04 Fahrzeuge, Ausrüstung & Staatseigentum +
- LSPD-Ausrüstung darf unter keinen Umständen an unbefugte Personen oder Zivilisten weitergegeben werden. Hierzu zählen ebenfalls Mitarbeiter anderer staatlicher oder privater Einrichtungen.
- Bei regulären Einsatzfahrten sollen Dienstfahrzeuge nach Möglichkeit mit mindestens zwei Officers besetzt werden. Ausnahmen können durch Personalmangel oder besondere Einsatzlagen entstehen.
- Polizeifahrzeuge dürfen nicht für private Zwecke, unnötige Fahrten oder nicht dienstlich begründete Rennen verwendet werden.
- Fahrzeuge, Waffen, Ausrüstung und sonstiges Staatseigentum sind sorgfältig und verantwortungsvoll zu behandeln.
- Schäden oder Verluste an Dienstmaterial sind unverzüglich einem Vorgesetzten zu melden.
- Dienstfahrzeuge sind nach Möglichkeit vollgetankt und einsatzbereit abzustellen.
05 Funkdisziplin & Informationsschutz +
- Funkdisziplin ist jederzeit einzuhalten.
- Unnötige Gespräche, Störungen oder das absichtliche Blockieren des Funkverkehrs sind untersagt.
- Bei größeren Einsatzlagen ist der Funk kurz, eindeutig und einsatzbezogen zu halten.
- Einsatzrelevante Informationen dürfen nicht absichtlich zurückgehalten werden.
- Interne Informationen des Police Departments sind vertraulich zu behandeln.
- Laufende Ermittlungen, Einsatzplanungen, Personalangelegenheiten oder interne Informationen dürfen nicht ohne entsprechende Genehmigung an Außenstehende weitergegeben werden.
06 Neutralität, Befangenheit & dienstliche Entscheidungen +
- Jeder Officer ist verpflichtet, sich auf Nachfrage mit Dienstnummer und Rang auszuweisen, sofern keine einsatztaktischen Gründe dagegensprechen.
- Persönliche Beziehungen oder Bekanntschaften dürfen dienstliche Entscheidungen nicht beeinflussen.
- Ein Officer darf eine Person weder bevorzugen noch benachteiligen, weil eine persönliche Beziehung zu dieser besteht.
- Besteht bei einem Officer eine persönliche Befangenheit, soll nach Möglichkeit ein anderer Officer die weitere Bearbeitung übernehmen.
Grundsatz
Die hier aufgeführten Verhaltensgrundsätze gelten ergänzend zum Dienstreglement des Los Santos Police Department.
Das Fehlen einer konkreten Situation in dieser Übersicht entbindet einen Officer nicht von der Pflicht, professionell, verhältnismäßig und im Sinne der Behörde zu handeln.